Die Fahrerlaubnis für
alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und
auch für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW. (TRIKES)
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.
Theoretische und praktische Ausbildung mit anschliessenden Prüfungen in Theorie und Praxis.
*bei mehr als 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die theoretische Prüfung
Das Prüfungsfahrzeug muss zweirädrig sein.