Die Fahrerlaubnis für
Krafträder mit und ohne Beiwagen
und nicht mehr als 35kW Leistung und einem
Verhältnis von Motorleistung/zGM von nicht mehr als 0,2 kW/kg
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
Theoretische und praktische Ausbildung mit anschliessenden Prüfungen in Theorie und Praxis
*bei mehr als 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die theoretische Prüfung
Das Prüfungsfahrzeug muss zweirädrig sein.