Die Fahrerlaubnis für
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
und nicht mehr als 11kW Leistung.
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
und für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
Theoretische und praktische Ausbildung mit anschliessenden Prüfungen in Theorie und Praxis
Das Prüfungsfahrzeug muss zweirädrig sein.