Wichtiger Hinweis!
Erst nachdem...
- der Führerscheinantrag von der Behörde bearbeitet
- und der Prüfauftrag an den TÜV / DEKRA erteilt wurde
- und nachdem der ( theoretische, bzw. praktische )
Ausbildungsteil beendet wurde,
...kann man eine Prüfung ablegen!
Demnach werden sich Angebote, man könne den Führerschein innerhalb weniger Tage erwerben
immer nur auf die zu erwartende
reine Ausbildungszeit beziehen können.
Auf die bei den Behörden für den Führerscheinantrag üblicherweise benötigte
Bearbeitungszeit
von ca. 5-7 Wochen, kann eine Fahrschule keinen Einfluss nehmen.